Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.

Ergänzende Bedingungen: Flyer-Verteilung und Logistikdienstleistungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Ergänzenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die Verteilung von Werbemitteln (z. B. Flyer, Broschüren, Prospekte, Zeitschriften) durch den Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen im vereinbarten Verteilgebiet. Sie gelten ergänzend zu den Haupt-AGB des Anbieters.

1.2 Der genaue Umfang der Verteilung (z. B. Stückzahlen, Verteilungszeitraum, Zielgebiet nach Postleitzahlen oder Straßenzügen) wird im jeweiligen Einzelvertrag (Auftragsformular) verbindlich festgelegt.

2. Anlieferung und Beschaffenheit der Werbemittel

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die zu verteilenden Werbemittel auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig – spätestens jedoch 5 Werktage vor dem vereinbarten Verteilbeginn – an die vom Anbieter benannte Adresse anzuliefern.

2.2 Die Werbemittel müssen ordnungsgemäß verpackt, abgezählt und in einem für die Verteilung geeigneten Zustand sein. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die angelieferte Stückzahl exakt nachzuprüfen; maßgeblich ist das vom Kunden angegebene Gesamtvolumen. Bei fehlerhafter oder verspäteter Anlieferung verschieben sich die Verteilzeiträume entsprechend oder können länger als ursprünglich vereinbart ausfallen; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt voll bestehen.

3. Ausführung der Verteilung (Zustellhinweise)

3.1 Die Verteilung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Intervalle an Privathaushalte und/oder Gewerbebetriebe im Zielgebiet durch Einwurf in Briefkästen.

3.2 Ausschussklausel bei Werbeverboten: Briefkästen, die einen deutlich erkennbaren Hinweis auf ein Werbeverbot tragen (z. B. „Bitte keine Werbung“, „Keine kostenlosen Zeitungen“), dürfen aus rechtlichen Gründen nicht beliefert werden. Der Anbieter haftet nicht für dadurch entstehende Restbestände oder Minderreichweiten.

3.3 Eine Verteilung unterbleibt ebenfalls bei Briefkästen, die bereits überfüllt sind, bei unzugänglichen Hauseingängen (z. B. verschlossene Wohnanlagen ohne Zugangsmöglichkeit für den Zusteller) oder bei Gefahr für den Zusteller (z. B. freilaufende Hunde).

4. Haftungsbegrenzung bei Streuverlusten und Beschädigung

4.1 Der Kunde erkennt an, dass bei einer flächendeckenden Verteilung von Werbemitteln ein gewisser Prozentsatz an Streuverlusten (z. B. durch versehentliches Übersehen von Briefkästen, zusammenklebende Flyer oder Unzustellbarkeit) technisch und organisatorisch unvermeidbar ist. Ein berechtigter Mangel liegt erst dann vor, wenn der Streuverlust nachweislich mehr als 5 % der vereinbarten Verteilungsmenge im jeweiligen Zielgebiet beträgt.

4.2 Der Anbieter haftet nicht für witterungsbedingte Schäden an den Werbemitteln nach dem ordnungsgemäßen Einwurf (z. B. Durchfeuchtung durch Regen bei ungeschützten Briefkästen) oder für die nachträgliche Entfernung der Werbemittel durch Dritte.

5. Reklamationsfristen und Nachweis der Verteilung

5.1 Reklamationen bezüglich einer fehlerhaften oder unvollständigen Verteilung sind vom gewerblichen Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss der jeweiligen Verteilungsmaßnahme schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Die Rüge muss den genauen Ort (Straße, Hausnummer, Ortsteil) und die Art des Fehlers konkret benennen (substantiierte Mängelrüge). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Verteilung als vertragsgemäß ausgeführt.

5.2 Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung führt der Anbieter interne Verteilprotokolle oder GPS-Aufzeichnungen der Zusteller. Dem Kunden wird optional, auf Wunsch, nach Abschluss der Verteilung eine Bestätigung über das belieferte Gebiet übermittelt.

6. Inhaltliche Verantwortung und Freistellung

Der Kunde trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Flyer (z. B. Einhaltung des Wettbewerbsrechts, korrekte Preisangaben bei Rabattaktionen, Urheberrechte der gedruckten Bilder). Es gelten die Ziffern 7.3 (Freistellung) und 8.5 (Rechtskonformität) der Haupt-AGB entsprechend.

Stand: 10/2026